Aktuelles

Ab August 2013 gibt es eine neue gesetzliche Regelung.

Zum 1.8.2013 tritt der Rechtsanspruch für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren auf Betreuung in einer Krippe oder einer Kindertagespflegestelle in Kraft.
Das bedeutet, dass auch Eltern, die nicht berufstätig sind, Ihr Kind bei einer Tagesmutter betreuen und fördern lassen können.
Dabei ist es nicht mehr notwendig, dass ein oder beide Elternteile berufsbedingt abwesend sind.
Die Höchstförderung wird auf bis zu 20 Stunden pro Woche begrenzt.

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