Betreuungskosten


Betreuungskosten

Der örtliche Träger gewährt geeigneten Kindertagespflegepersonen für die Förderung eines Kindes eine laufende Geldleistung. Die Betreuungszeiten finden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt statt. Unter Berücksichtigung der Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit und Feiertagen errechnet sich eine monatliche Kostenpauschale, welche vom zuständigen Jugendamt zum Teil oder ganz gefördert wird.

Seit August 2013 gibt es eine neue gesetzliche Regelung.

Zum 1.8.2013 tritt der Rechtsanspruch für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren auf Betreuung in einer Krippe oder einer Kindertagespflegestelle in Kraft.

Das bedeutet, dass auch Eltern, die nicht berufstätig sind, Ihr Kind bei einer Tagesmutter betreuen und fördern lassen können.

Dabei ist es nicht mehr notwendig, dass ein oder beide Elternteile berufsbedingt abwesend sind.

Elternbeiträge


"Die zu entrichtenden Elternbeiträge dürfen monatlich 5,80 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, und 5,66 Euro für ältere Kinder pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen. Für Eingewöhnungszeiten mit geringerem zeitlichen Betreuungsumfang sind die Höchstbeträge für den regulären Betreuungsumfang maßgeblich. Neben den Elternbeiträgen kann die Kindertagespflegeperson angemessene Verpflegungskostenbeiträge und Auslagen für Ausflüge verlangen." – § 31 KiTa-Reform-Gesetz

Der Elternbeitrag wird vom Jugendamt erhoben.

Beispiel

20 Stunden Betreuung/ Woche: 20 Std. x 5,80 Euro = 116,00 Euro monatlicher Elternbeitrag
25 Stunden Betreuung/ Woche: 25 Std. x 5,80 Euro = 145,00 Euro monatlicher Elternbeitrag
30 Stunden Betreuung/ Woche: 30 Std. x 5,80 Euro = 174,00 Euro monatlicher Elternbeitrag
35 Stunden Betreuung/ Woche: 35 Std. x 5,80 Euro = 203,00 Euro monatlicher Elternbeitrag
40 Stunden Betreuung/ Woche: 40 Std. x 5,80 Euro = 232,00 Euro monatlicher Elternbeitrag

Hierbei handelt es sich um die Höchstbeträge, die genauen Berechnungen nach der Sozialstaffelung erfolgen direkt vom Jugendamt.

Geschwisterermäßigung

1. Kind: 0%

2. Kind: 50%

Ab dem 3. Kind: 100%

Hinweis

Eltern, die Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder Wohngeld beziehen, müssen seit 01.08.2019 generell keine Kita-Gebühren mehr zahlen

Wie sich die Bezahlung zusammensetzt 


  • professionelle und liebevolle Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmütter
  • Ausgewogene Mahlzeiten
  • Arbeitszeiten für das Aufräumen, die Reinigung der Räume und der Außenanlage, die Vorbereitung von Mahlzeiten und Bastelaktionen, das Einkaufen, etc.
  • Regelmäßige Fortbildungen im Bereich Kindertagespflege
  • Fachliteratur
  • Regelmäßige Auffrischung des Themas "1. Hilfe am Kind"
  • Anteilige Betriebskosten, wie Miete, Strom, Wasser, Heizung, Abfallgebühren, Spielzeug, Bücher, CDs, Bastelmaterial, Mobiliar, Renovierung, Reinigungsmittel etc.
  • Haftpflicht-, sowie Unfallversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Steuern
  • Präsente zu Geburtstagen, Ostern, Nikolaus und Weihnachten, sowie zur Verabschiedung.